Die erste Stunde
Unsere erste Stunde dient Ihnen zum Kennenlernen von meiner Person, meinem Zugang und meiner Arbeitsweise. Gemeinsam besprechen wir Ihr Anliegen, legen Ziele fest und klären den Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit.
Verschwiegenheit
Als klinische und Gesundheitspsychologin sowie Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin ich an unser Berufsgeheimnis gebunden. Alles, was Sie mir anvertrauen, wird streng vertraulich behandelt.
Kosten
Eine Einheit kostet 110 Euro und umfasst 50 Minuten Beratung bzw. Behandlung sowie 10 Minuten für Vor- und Nachbereitung. Diese Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG bzw. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerfrei.
Kostenzuschuss durch die Krankenkasse
Für die klinisch-psychologische Therapie ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich. Die Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) gewähren einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen bei krankheitswertigen Störungen.
Detaillierte Informationen finden Sie im Informationsblatt des Berufsverbandes
Sie zahlen die Therapiesitzungen direkt bei mir und erhalten den Zuschuss von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie die Rechnung dort einreichen.
Als Voraussetzung für die Gewährung des Kostenzuschusses benötigen Sie spätestens bis zur 2. Sitzung eine ärztliche Bestätigung vom Haus- oder Facharzt. Diese Bestätigung stellt sicher, dass körperliche Ursachen, die zu psychischen Beschwerden führen könnten, ausreichend abgeklärt sind. Anschließend wird Ihnen für 10 Einheiten Behandlung jeweils ein Kostenzuschuss bewilligt.
Ärztliche Bestätigung herunterladen
Ab der 11. Sitzung ist ein Verlängerungsantrag mit chefärztlicher Bewilligung bei der Krankenkasse erforderlich, den ich gemeinsam mit Ihnen ausfüllen kann.
Aktuelle Höhe des Kostenzuschusses pro Einzelsitzung (Stand: Juli 2026):
- ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): 33,70 €
- SVS (Sozialversicherung der Selbständigen): 50,00 €
- BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau): 50,20 €
Terminabsage
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um Absage spätestens 24 Stunden vorher (E-Mail, SMS, Anruf). Erfolgt die Terminabsage nicht bzw. zu spät, muss das Honorar in Rechnung gestellt werden.